Studie – "Bauvertragsrecht" 2019
Das neue Bauvertragsrecht – Schlüsselfertigbau für Verbraucherbauherren – Untersuchung zur Umsetzung im Zeitraum 2019

Das Bauvertragsrecht ist für alle Verträge, die ab dem 1. Januar 2018 geschlossen werden, umfassend reformiert worden. Dies ist die größte Änderung im Werkvertragsrecht seit Entstehung des BGB vor mehr als 100 Jahren. Erstmals werden neben dem Werkvertrag weitere Vertragstypen systematisch ausdifferenziert: Bauvertrag, Verbraucherbauvertrag, Architekten- und Ingenieursvertrag sowie Bauträgervertrag. Der Passus zum Verbraucherbauvertrag enthält einige wichtige Regelungen zur Förderung des Schutzes privater Bauherren. Ob und wie diese Regelungen bislang in der Praxis greifen, ist Gegenstand der vorliegenden Studie. Sie umfasst die Umsetzung im Zeitraum 2019 und ist die Fortsetzung der Studie für den Zeitraum 2018. Betrachtet wurde das zweite Jahr nach Inkrafttreten des neuen Bauvertragsrechts, also 2019. Der Gesetzgeber selbst hat in der Begründung des Regierungsentwurfes unter A. VII. eine Evaluierung des Gesetzes, insb. auch der Verbraucherschutzvorschriften festgelegt (Bundestags-Drucksache 18/8486 S. 36). Diese Befragung ist ein Beitrag zur Unterstützung dieser Evaluierung.
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Studie – "Bauvertragsrecht" 2018
Das neue Bauvertragsrecht – Schlüsselfertigbau für Verbraucherbauherren – Untersuchung zur Umsetzung im Zeitraum 2018

Das Bauvertragsrecht ist für alle Verträge, die ab dem 1. Januar 2018 geschlossen werden, umfassend reformiert worden. Dies ist die größte Änderung im Werkvertragsrecht seit Entstehung des BGB vor mehr als 100 Jahren. Erstmals werden neben dem Werkvertrag weitere Vertragstypen systematisch ausdifferenziert: Bauvertrag, Verbraucherbauvertrag, Architekten- und Ingenieursvertrag sowie Bauträgervertrag. Der Passus zum Verbraucherbauvertrag enthält einige wichtige Regelungen zur Förderung des Schutzes privater Bauherren. Ob und wie diese Regelungen bislang in der Praxis greifen, ist Gegenstand der vorliegenden Studie. Betrachtet wurde das erste Jahr nach Inkrafttreten des neuen Bauvertragsrechts, also 2018. Angesichts des relativ frühen Zeitpunkts von nur einem Jahr seit Inkrafttreten standen bei der Befragung thematisch jene Fragen im Vordergrund, die den Vertragsschluss zum Schwerpunkt haben. Der Gesetzgeber selbst hat in der Begründung des Regierungsentwurfes unter A. VII. eine Evaluierung des Gesetzes, insb. auch der Verbraucherschutzvorschriften festgelegt (Bundestags-Drucksache 18/8486 S. 36). Diese Befragung ist ein Beitrag zur Unterstützung dieser Evaluierung.
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Studie – Schlüsselfertig bauen – Die Bauverträge mit privaten Bauherren in der Praxis

Die Studie, herausgegeben vom Institut Privater Bauherren, belegt erhebliche Lücken im Bereich des Verbraucherschutzes für Bauherren. Die Autoren der Studie, die Berliner Rechtsanwälte Stefan Bentrop und Ingmar Benger, haben 117 Standardverträge untersucht, die in den Jahren 2003 bis 2012 von Generalunternehmern und Bauträgern Kunden vorgelegt wurden. Ihr Ergebnis: Gerade das Argument der Kostensicherheit, mit dem Bauträger und Generalunternehmer um Bauherren werben, trägt nicht. Im Gegenteil: Unerwartete Zusatzausgaben aufgrund unvollständiger Leistungsbeschreibungen sind üblich.
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Bauherrenumfrage zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Privater Bauherren 2009:
Auswertung für Bauherren mit Häusern mit einem Baujahr bis Ende 2001:
Umfrage2009_Wirtschaftliche-Leistungsfaehigkeit_Bj-vor-2002.pdf
Auswertung für alle Bauherren:
Umfrage2009_Wirtschaftliche-Leistungsfaehigkeit_alle.pdf
Grafiken vom Verband Privater Bauherren: